Auch die Süddeutschen Leitlinien der Familiensenate der Oberlandesgerichte in Süddeutschland (SüdL) dienen zur Festsetzung des Ehegatten- und Kindesunterhalts sowie auch zur Berechnung von Elternunterhalt und Unterhaltsansprüchen einer Mutter, die nicht mit dem Vater ihres Kindes verheiratetet ist.
Auch die Süddeutschen Leitlinien der Familiensenate der Oberlandesgerichte in Süddeutschland (SüdL) dienen zur Festsetzung des Ehegatten- und Kindesunterhalts sowie auch zur Berechnung von Elternunterhalt und Unterhaltsansprüchen einer Mutter, die nicht mit dem Vater ihres Kindes verheiratetet ist.
Auch die Süddeutschen Leitlinien der Familiensenate der Oberlandesgerichte in Süddeutschland (SüdL) dienen zur Festsetzung des Ehegatten- und Kindesunterhalts sowie auch zur Berechnung von Elternunterhalt und Unterhaltsansprüchen einer Mutter, die nicht mit dem Vater ihres Kindes verheiratetet ist.
Auch die Süddeutschen Leitlinien der Familiensenate der Oberlandesgerichte in Süddeutschland (SüdL) dienen zur Festsetzung des Ehegatten- und Kindesunterhalts sowie auch zur Berechnung von Elternunterhalt und Unterhaltsansprüchen einer Mutter, die nicht mit dem Vater ihres Kindes verheiratetet ist.
Auch die Süddeutschen Leitlinien der Familiensenate der Oberlandesgerichte in Süddeutschland (SüdL) dienen zur Festsetzung des Ehegatten- und Kindesunterhalts sowie auch zur Berechnung von Elternunterhalt und Unterhaltsansprüchen einer Mutter, die nicht mit dem Vater ihres Kindes verheiratetet ist.
Auch die Süddeutschen Leitlinien der Familiensenate der Oberlandesgerichte in Süddeutschland (SüdL) dienen zur Festsetzung des Ehegatten- und Kindesunterhalts sowie auch zur Berechnung von Elternunterhalt und Unterhaltsansprüchen einer Mutter, die nicht mit dem Vater ihres Kindes verheiratetet ist.
Schon seit 1962 legt das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in Abstimmung mit anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag die so genannte Düsseldorfer Tabelle vor. Sie setzt die Unterhaltsansprüche einheitlich für das gesamte Bundesgebiet fest und wird seit 2008 jährlich aktualisiert.
Schon seit 1962 legt das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in Abstimmung mit anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag die so genannte Düsseldorfer Tabelle vor. Sie setzt die Unterhaltsansprüche einheitlich für das gesamte Bundesgebiet fest und wird seit 2008 jährlich aktualisiert.
Schon seit 1962 legt das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in Abstimmung mit anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag die so genannte Düsseldorfer Tabelle vor. Sie setzt die Unterhaltsansprüche einheitlich für das gesamte Bundesgebiet fest und wird seit 2008 jährlich aktualisiert.
Schon seit 1962 legt das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in Abstimmung mit anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag die so genannte Düsseldorfer Tabelle vor. Sie setzt die Unterhaltsansprüche einheitlich für das gesamte Bundesgebiet fest und wird seit 2008 jährlich aktualisiert.