Die rechtlichen Beziehungen des Mieters zum Vermieter sind auf den ersten Blick überschaubar, in der Praxis jedoch facettenreich und komplex. Hier ist neben der Kenntnis der sich immer wieder ändernden Rechtslage auch eine eingehende Auseinandersetzung mit der Flut an Entscheidungen unentbehrlich.
Wir beraten sowohl Mieter als auch Vermieter in allen Aspekten des Mietrechts, insbesondere in der Vertragsgestaltung sowie bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen.
Das Eigentum an einzelnen Wohnungen oder Gebäuden eines Grundstücks kann durch formelle Teilungserklärung einzelnen Eigentümern zugewiesen werden. Das Wohnungseigentumsgesetz regelt das Eigentum an den einzelnen Wohnungen oder Gebäuden und das Gemeinschaftseigentum am gemeinsamen Gebäude oder Grundstück. Hierbei entfachen sich vielfach Streitigkeiten der Eigentümer untereinander bzw. mit der Hausverwaltung.
Wir verfügen über eine langjährige außergerichtliche sowie forensische Erfahrung bei der Vertretung von Eigentümern als auch Hausverwaltungen in diesem Bereich.
Themen:
Miete, Mietvertrag, Kündigung, Mietminderung, Mangel, Schimmel, Auszug, Mietnomade, Räumungsklage, Kaution, Nebenkosten, Mieterhöhung, Modernisierung, Eigenbedarf, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Hausverwaltung, Gemeinschaftsordnung, Wohnungseigentümerversammlung, Beschlussanfechtung, Sondernutzungsrecht