Abrechnung nach RVG
Grundsätzlich wird in unserer Kanzlei nach den gesetzlich normierten Gebühren (RVG) abgerechnet. Das RVG definiert, welche Leistungen des Rechtsanwalts abgerechnet werden können. Die Höhe der einzelnen Gebühren richtet sich nach dem Gegenstandswert bzw. Streitwert. Dies ist der hierzu geltenden Gebührentabelle zu entnehmen.
In diesem Fall werden Sie über die anfallenden Kosten informiert, die dann für Sie Bestand haben und unabhängig von der Dauer des Verfahrens und von der Höhe meines Arbeits- und Zeitaufwands sind.
Vergütungsvereinbarung
Alternativ hierzu besteht die Möglichkeit einer Vergütungsvereinbarung in Form einer Pauschal- oder Stundenvergütung. Dies kommt vor allem dann in Betracht, wenn die Bearbeitung des Mandats aufwendig und zeitintensiv ist, so dass eine Abrechnung nach dem RVG nicht mehr kostendeckend ist. Um Sie auch in solchen Fällen angemessen vertreten zu können, schlage ich Ihnen eine entsprechende Vergütungsvereinbarung vor.
Bitte beachten Sie, dass wir im Sinne einer effizienten Mandatsbearbeitung von unserem Recht, angemessene Vorschüsse zu verlangen, je nach Mandatssituation Gebrauch machen.