Forderungsbeitreibung


Die zurückliegenden Jahre haben uns zahlreiche Gesetzesänderungen auf dem Gebiet des Schuldrechts gebracht. Zielsetzung war einerseits die Stärkung des Verbraucherschutzes, andererseits die Hebung der schlechten Zahlungsmoral.

 

Verzugszinsen können nunmehr auch ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung verlangt werden (gegenüber Verbrauchern nur, wenn auf diese Folge in der Rechnung hingewiesen war). Der Zinssatz beträgt vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens 5% über dem von der Deutschen Bundesbank zum 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres veröffentlichten Basiszinssatz.

 

Doch ist nichts gewonnen, wenn der Schuldner nicht bezahlt. Wenn Unternehmen auch nach Mahnung ihre Rechnungen nicht beglichen bekommen, werden in der Regel Inkasso-Institute mit der Beitreibung des Geldes beauftragt. In eigener Zuständigkeit dürfen diese Büros den Einzug fremder Forderungen nur außergerichtlich betreiben.

 

Führen diese eigenen Bemühungen nicht zum Erfolg und wird die gerichtliche Geltendmachung erforderlich, muss das Inkassobüro auf Grund zwingender gesetzlicher Regelungen die gerichtliche Rechtsverfolgung einem Rechtsanwalt übertragen.

 

Also besser gleich zum Anwalt !

 

Unter Einsatz unseres langjährigen Inkasso - Know-How´s werden Ihre Forderungen unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben und wirtschaftlicher Gesichtspunkte - möglichst ohne Einschaltung der Gerichte - beigetrieben. Sofern diese Bemühungen nicht zum Ausgleich der Forderung führen, erfolgt die gerichtliche Geltendmachung, ggf. auch die Zwangsvollstreckung.