Familienrecht

Erbrecht


Das Familienrecht ist vielschichtig. Der sozialpolitische Begriff der Familie hat sich von der früher regelmäßig anzutreffenden Großfamilie hin zur Kleinfamilie entwickelt. Kommt es zur Trennung zwischen den Ehegatten sind eine Vielzahl von Fragen zu klären, die das finanzielle Fortkommen der Mitglieder der betroffenen Familie als auch den Umgang miteinander betreffen.

 

Aufgrund der Komplexität der Materie ist es essentiell von Anfang an einen kompetenten Begleiter an seiner Seite zu wissen, der die sich häufig ändernde Rechtslage kennt und umzusetzen vermag.

 

Aber auch bei Eingehen einer Ehe sind Fragen und Themenkomplexe, insbesondere bei Betriebsinhabern, sinnvollerweise in einem Ehevertrag zu regeln. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Beratung und Vertretung.

 

Eng mit dem Familienrecht verwandt ist das Erbrecht. Angesichts hoher privater Vermögenswerte spielt die Frage des Verbleibs aber auch des Vermögenserhalts nach dem Ableben eine große Rolle. Da ein Erbfall Steuern und Abgaben auslösen kann, ist gerade bei Unternehmern die Sicherung des Unternehmens für die nachfolgende Generation von existenzieller Bedeutung. Wir beraten und vertreten Unternehmer und Privatpersonen im gesamten Bereich des Erbrechts sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

 

Betreuung erfolgt durch Fachanwältin für Familienrecht Marion Neusiedler - Wendel.

 

Themen:

Ehe, Lebenspartnerschaft, Scheidung, Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Umgang, Sorgerecht, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Versorgungsausgleich, Verwandtschaft, Adoption, Vaterschaft, Ehevertrag, Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsanspruch, Pflichtteilergänzung, Ausschlagung, Erbfolge, Vermächtnis, Auflage