Erbrecht und Nachlassfragen


ln Deutschland wird in den kommenden Jahren so viel vererbt werden wie nie zuvor.

 

Für jeden von uns kommt der Tag, an dem man eine umfassende Beratung benötigt, wir haben einen besonderen Schwerpunkt bei Aus- und Fortbildung unserer Anwälte auf erbrechtliche Kompetenz gelegt.

 

Unsere Klienten vertrauen uns bei der Gestaltung und Verbesserung ihres wirtschaftlichen Handelns schon zu Lebzeiten.

 

Sie würden auch gerne Ihren Nachlass regeln? Wir stehen Ihnen hierbei gerne zur Verfügung. Auch bei der Vorbereitung und die Durchführung von Regelungen zur Unternehmensnachfolge unterstützen wir Sie gerne.

 

Wenn Sie es wünschen übernehmen wir auch das Amt des Testamentsvollstreckers, des Nachlasspflegers und die des Nachlassverwalters. In vielen Fällen wurden wir von Amtsgerichten auch schon zu Nachlassinsolvenzverwaltern bestellt. Vertrauen Sie uns: die treuhänderische Verwahrung und Verwaltung kleiner und großer Vermögen hat eine lange Tradition bei uns!

 

Konnten wir nicht im Vorfeld für klare und vernünftige Lösungen sorgen, dann helfen wir Ihnen natürlich auch bei der Bewältigung aller erbrechtlichen Fragen nach Eintritt einer Erbschaft. Bei Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen oder der Erbauseinandersetzung, also der Auflösung einer Erbengemeinschaft, verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht.

 

Themen:

Erbe, Erbschaft, Testament, Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Erbschein, Vermächtnis, Schenkung, Vorsorgeverfügung, Patientenverfügung

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Flyer Europäische Erbrechtsverordnung
EU Erbrechtsverordnung.pdf
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