Prozesskostenfinanzierung bei hohen Streitwerten


Der Prozessfinanzierer übernimmt die notwendigen Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung privater oder gewerblicher Ansprüche.

 

Voraussetzung ist im Regelfall ein Mindeststreitwert. Bei den größeren und bekannteren Unternehmen liegt dieser bei wenigstens EUR 50.000,00. Dafür erhält das Unternehmen im Erfolgsfall einen Teil des erzielten Erlöses.




Gerne sind wir Ihnen bei der Auswahl des für Ihren Fall geeigneten Prozessfinanzierers behilflich und führen für Sie die erforderliche Korrespondenz mit den obig genannten Unternehmen.