Das Arbeitsrecht erfasst alle Rechtsregeln zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Hierbei unterscheidet man zwischen dem Individualarbeitsrecht und dem Kollektivarbeitsrecht, wobei ersteres das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber betrifft. Dieses Rechtsgebiet hat herausragende Bedeutung für nahezu jeden Bürger, da das durch die Erwerbstätigkeit erzielte Einkommen dem Lebensunterhalt dient.
Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses hat existenzielle Bedeutung. Hier gilt es die Interessen des Betroffenen, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer naturgemäß nicht deckungsgleich sind, zu wahren.
Wir verfügen über ausgewiesene Expertise in diesem Bereich und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer außergerichtlich sowie gerichtlich. Stetig zu nimmt unsere strategische Beratungstätigkeit im Vorfeld geplanter Maßnahmen.
Themen:
Kündigung, fristlose Kündigung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Lohn, Urlaubsanspruch, Gratifikation, betriebsbedingte Kündigung, Sozialplan, Betriebsübergang, Abfindung, Entgeltfortzahlung, Mutterschutz, Schwerbehinderung.