Kosten einer anwaltlichen Ersteinschätzung


Gerne führen wir für Sie auch eine sog. Erstberatung durch. 

 

In einem persönlichen Gespräch oder per Telefonat werden wir Sie über die Rechtslage in Ihrem besonderen Fall informieren und Ihnen die Möglichkeiten einer evtl. veranlassten weiteren Vorgehensweise aufzeigen. Gerne kann die Erstberatung auch online erfolgen. In diesem Fall richten Sie bitte Ihr anliegend per Email an uns. Wir werden Ihnen sodann ein Angebot zur Abrechnung zusenden. Nach eingegangener Bestätigung und Ihrer ausdrücklichen Ermächtigung zum Lastschriftverfahren erhalten Sie von uns per Email eine Darstellung der Rechtslage sowie einen Rat zum weiteren Procedere. 

 

Für Verbraucher betragen die Kosten einer ersten anwaltlichen Einschätzung per Gesetz EUR 190,00 zzgl. MWSt (§ 34 RVG).

 

Erfolgt die Beratung durch Telefonanruf des Anwalts, per E-Mail oder Anwaltsschreiben, so fällt zusätzlich zu der Beratungsgebühr die sogenannte  Post- und Telekommunikationspauschale in Höhe von EUR 20,00 an. Maximal belaufen sich daher die Kosten einer Erstberatung auf EUR 249,90 inklusive MWSt.

 

Eine Erstberatung beschränkt sich dabei auf eine fundierte rechtliche Auskunft im Rahmen eines ersten Mandantenkontaktes. Hierzu ein Hinweis: Je besser Sie sich auf den Gesprächstermin vorbereitet haben, umso aussagekräftiger wird die anwaltliche Erstberatung ausfallen.

 

Steht nach Durchführung der Erstberatung fest, dass das Mandat fortgeführt werden soll, so erfolgt die weitere Abrechnung der Anwaltsgebühren unter Anrechnung der Erstberatungsgebühr.