Beratungs-, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe


So manch einer verzichtet - oft aus Unwissenheit - auf die gerichtliche Durchsetzung seiner Rechte, weil er sich seiner Ansicht nach einen Prozess gar nicht leisten kann.

 

Dabei übersehen viele, dass sie die Möglichkeit haben, Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, sich die Kosten des Gerichtsverfahrens also vom Staat erstatten zu lassen.

 

Jeder Bürger kann in den Genuss von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe kommen, wenn dem Einkommen hohe Belastungen gegenüberstehen. Wenn also ein gerichtliches Verfahren ins Haus steht, empfiehlt es sich auf jeden Fall zu prüfen, ob nicht Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe in Anspruch genommen werden kann.

 

Die notwendigen Formulare für die Beantragung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe mit ergänzenden Informationen finden Sie hier ... und in unserer Kanzlei.