Bestattungsrecht


Das Bestattungsrecht ist in der Bundesrepublik Deutschland Sache der Länder. Daher haben alle deutschen Bundesländer eigene, meist ähnliche Bestattungsgesetze erlassen. Sie regeln oft auch Fragen des Friedhofsrechtes und teilweise auch die Sektion von Leichen. In den meisten Bundesländern gibt es außerdem Ausführungsverordnungen, die ergänzende Regelungen zur Bestattung enthalten.

 

Unsere Rechtsanwälte vertreten den Bestatterverband Bayern e. V. nach außen gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber Ministerien und Wirtschaftsverbänden (z. B. Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft) und in Gerichtsverfahren.

 

Wir beraten und unterstützen die Verbands- und Vorstandsmitglieder in rechtlichen Fragen, die sich aus den satzungsmässigen Aufgaben des Verbandes ergeben. Die Mitglieder können in Rechtsfragen betreffend öffentliches und privates Bestattungsrecht, Arbeits- und Wettbewerbsrecht mündliche Auskünfte einholen.

  

Eine Vertretung der Mitglieder und eingehende juristische Beratung durch die Rechtsanwälte bedarf einer gesonderten Mandatserteilung.