Verwaltungsrecht


Das Verwaltungsrecht wird auch als das Recht der Staatsverwaltung, d.h. der Exekutive bezeichnet. Dieses regelt die Rechtsbeziehung des Staates zu seinen Bürgern, was eine Vielzahl von Lebensbereichen betrifft. Ein zentraler Bereich ist hierbei das sog. öffentliche Baurecht.

 

Wir vertreten und beraten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Rechte sowie bei der Abwehr ungerechtfertigt gegen Sie ergangenen Verwaltungsakten.

 

Themen:

Baugenehmigung, Verwaltungsakt, Landratsamt, Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Erschließungsbeitrag, Straßenausbaubeitrag, Nutzungsänderung, Genehmigung, Abstandsflächen, Biogasanlagen